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Aktuelles

Die Kissinger Kindertagesstätten stellen sich vor

 

Aufgrund der aktuellen Lage muss der Tag der offenen Türe leider entfallen. Stattdessen können Sie sich ab dem 01.02.2021 auf den jeweiligen Homepages ein Bild über die Kissinger Einrichtungen machen und erhalten dort alle wichtigen Informationen für das Kita-Jahr 2021/2022. Bitte stellen Sie anschließend, möglichst bis Ende Februar, Ihre Betreuungsanfragen über das Portal „Little Bird“.

Zusagen werden wahrscheinlich Ende März vergeben.

Unter www.kissing.de/schulen-und-kinderbetreuung/kindergaerten sind die Homepages der Einrichtungen verlinkt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungen.

         

(22.01.2021) 

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Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.21 - (voraussichtlich) 14.02.21

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. 
 
Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 14. Februar 2021 unverändert Anwendung.
 
Das bedeutet konkret: Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
 
• Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
• Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
• Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
• Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
 
Das Staatsministerium appeliert nochmals eindringlich, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Zitat: "Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen."
 
Der Rahmenhygieneplan gilt auch in der Notbetreuung weiterhin unverändert fort.
 
Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.
 
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Soziales und Familie)
 

Haben Sie Fragen zur aktuellen Situation bezüglich der Notfallbetreuung?

Melden Sie sich gerne bei der Einrichtungsleitung, Julia Meier, unter folgender E-Mail-Adresse:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Gesetzesänderung zum Extra-Kinderkrankengeld

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum aktuellen Thema "Extra-Kinderkrankengeld" sind im Artikel unter folgendem Link kurz zusammengefasst:

https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/gesetzesaenderung-zum-extra-kinderkrankengeld-die-wichtigsten-fragen-und-antworten 

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Bürgerbüro des Sozialministeriums

Liebe Eltern,

sollten Sie weiterführende Rückfragen zu Corona bzw. der Betreuung Ihrer Kinder haben, können wir Ihnen die Telefonnummer
des Bürgerbüros des Sozialministeriums in München an die Hand geben. Diese lautet: 089 - 12 611 660.

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Praktische Angebote & Tipps

aufgrund der aktuellen Corona-Krise, stellt das AWO Haus der Familie in Stadtbergen, Angebote und Tipps für Eltern und Ihre Kinder, auf ihrer Homepage für Sie bereit.

Über folgenden Link gelangen Sie zur Hompage:

https://www.awo-haus-der-familie.de/

 

 

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